Führerscheingutachten und Sehtest
Wer den Führerschein machen möchte, muss einen Sehtest absolvieren. Aber in einigen Fällen genügt das nicht: Wenn der Bewerber zum Beispiel die Mindestanforderungen des normalen Sehtests nicht erfüllt, muss er ein Gutachten durch den Augenarzt anfertigen lassen. Auch für bestimmte LKW-Klassen, Berufskraftfahrer und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss man sich generell dieser erweiterten Untersuchung unterziehen, und zwar sowohl zur Erteilung als auch zur Verlängerung des Führerscheins. Dies gilt ebenso für Kapitäne, Lotsen, Sportbootführer und Piloten. Alle hierfür notwendigen Techniken stehen in unserer Augenarzt-Praxis zur Verfügung, und für zahlreiche Unternehmen sind wir direkter Partner.
Die Untersuchungen beim Führerscheingutachten
Zur Beurteilung der Fahreignung ist eine vollständige und umfassende augenärztliche Untersuchung des Bewerbers erforderlich, dazu gehören:
- Überprüfung der Sehschärfe mit und ohne Korrektur (Brillenglas)
- Gesichtsfeld-Untersuchung
- Stereosehen (Räumliches Sehen)
- Augenstellung / Motilität
- Dämmerungssehen
- Blendungsempfindlichkeit
- Farbensehen (ggf. mit Anomaloskop)
- Optische Medien
- Augenhintergrund-Untersuchung
Werden nicht alle Anforderungen erfüllt, kann der Augenarzt Auflagen und Beschränkungen verordnen. z.B.: Tragen von Brille und/oder Kontaktlinsen, Schutzbrille, Geschwindigkeitsbegrenzung, Nachtfahrverbot, zusätzlicher Außenspiegel und/oder Nachuntersuchungen. Sie müssen im Bedarfsfall in den Führerschein eingetragen werden.
Gut zu wissen
- Für diese Führerscheinklassen ist ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich:
- Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, M, L, und T
- Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung